Altrechtlicher Titel MH (ohne Rhythmik)
Gemäss Beschluss des Eidg. Volkswirtschaftsdepartements, Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT vom 10. Januar 2011 können sich Inhaberinnen und Inhaber des Titels Musikerin MH/Musiker MH der Hochschule der Künste Bern mit einem hier aufgeführten Diplom (Hochschule für Musik und Theater Bern) die Gleichwertigkeitsbescheinigung für ihren nach altem Recht erworbenen Titel bei der Studierendenadministration der HKB ausstellen lassen.
Wichtig für die Gültigkeit dieser Gleichwertigkeitsbescheinigung:
- Das Diplom, auf welches sich die Gleichwertigkeitsbescheinigung bezieht, muss an der Berner Fachhochschule, Hochschule der Künste Bern bzw. Hochschule für Musik und Theater Bern erworben worden sein und der Gleichwertigkeitsbescheinigung beigelegt werden.
- Die Gleichwertigkeitsbescheinigung berechtigt nicht zum Tragen des Titels Master of Arts.
Vorgehen
Inhaberinnen und Inhaber der oben genannten Diplome senden eine E-Mail mit den folgenden Angaben an studadmin@hkb.bfh.ch:
- Vor- und Nachname
- Wohn- und Rechnungsadresse
- Kopie des Diploms (im pdf-Format)
Es wird Ihnen dafür eine Gebühr von CHF 50 in Rechnung gestellt. Sobald diese beglichen ist, wird Ihnen die Gleichwertigkeitsbescheinigung per Post zugestellt.
Altrechtlicher Titel MH in Rhythmik
Diese altrechtlichen Titel bleiben auch nach der Umstellung auf das Bachelor/Master-System geschützt. Inhaberinnen und Inhaber dieser Titel können zusätzlich den Titel Bachelor of Arts führen. Eine Titelumwandlung wird nicht vorgenommen.
Gemäss Beschluss des Eidg. Volkswirtschaftsdepartements, Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT vom 10. Januar 2011 sind in diesem Bereich keine Gleichwertigkeitsbescheinigungen zum Masterdiplom möglich.
Falls Sie nachträglich ein Masterdiplom erwerben möchten, informieren Sie sich bei den Studiengangsleitungen der Masterstudiengänge über die Anrechnung von Studienleistungen ans Masterstudium.
Musik-Diplome ohne MH-Titel
Inhaberinnen und Inhaber von Diplomen der nachfolgend genannten Schulen können beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI (titelumwandlung.ch) die Umwandlung ihres Diploms in ein Fachhochschuldiplom gemäss altem Recht beantragen:
- Konservatorium Bern
- Konservatorium Biel
- Swiss Jazz School Bern
- Hochschule für Musik und Theater
Wer von dieser Titelumwandlung zum altrechtlichen Fachhochschuldiplom Gebrauch macht, darf anschliessend zusätzlich den Bachelor-Titel führen. Eine Gleichwertigkeitsbescheinigung zum Masterdiplom kann für diese Abschlüsse nicht ausgestellt werden. Das Projekt «nachträglicher Erwerb des FH-Titels» ist zeitlich begrenzt und läuft Ende 2025 aus.
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