Koordinationsstelle "Anwendung von Pflanzenschutz im Wald" 2018-2021

Das Waldgesetz verbietet den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM). Nur mit der "Fachbewilligung Wald" darf PSM ausnahmsweise verwendet werden. Im Auftrag des BAFU ist die HAFL schweizweite Koordinationsstelle für PSM im Wald.

Steckbrief

  • Beteiligte Departemente Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften
  • Institut(e) Multifunktionale Waldwirtschaft
  • Forschungseinheit(en) Waldökosystem und Waldmanagement
  • Förderorganisation Schweizerische Eidgenossenschaft (Bundesverwaltung)
  • Laufzeit (geplant) 01.01.2018 - 24.12.2023
  • Projektleitung Prof. Dr. Thibault Lachat
  • Projektmitarbeitende Anke Schütze
    Prof. Dr. Thibault Lachat
  • Partner Bundesamt für Umwelt BAFU
  • Schlüsselwörter Pflanzenschutzmittel, Wald, Fachbewilligung, Weiterbildung Waldschutzbeauftragte, Beratung

Ausgangslage

Ziel des Projekts ist die Information und die Beratung bezüglich Einsatz von PSM im Wald nach dem aktuellsten Chemikalienrecht, die Koordination der Fachprüfungen zur Erteilung der "Fachbewilligungen Wald" sowie die Umsetzung der Weiterbildungspflicht.

Vorgehen

Koordination der Massnahmen für die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften zur korrekten Anwendung von PSM im Wald. Information und Beratung des forstlichen Fachpersonals, Forstschutzbeauftragten sowie der Öffentlichkeit. Umsetzung der "Fachbewilligung Wald" mit den Bildungszentren Wald Lyss und Maienfeld und Aktualisierung der Ausbildungsunterlagen. Umsetzung der Weiterbildungspflicht für FB-Inhabende. Vertretung der Interessen des BAFU in Gremien.

Dieses Projekt leistet einen Beitrag zu den folgenden SDGs

  • 15: Leben an Land