Koordinationsstelle "Anwendung von Pflanzenschutz im Wald" 2018-2021
Das Waldgesetz verbietet den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PSM). Nur mit der "Fachbewilligung Wald" darf PSM ausnahmsweise verwendet werden. Im Auftrag des BAFU ist die HAFL schweizweite Koordinationsstelle für PSM im Wald.
Steckbrief
- Beteiligte Departemente Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften
- Institut(e) Multifunktionale Waldwirtschaft
- Forschungseinheit(en) Waldökosystem und Waldmanagement
- Förderorganisation Schweizerische Eidgenossenschaft (Bundesverwaltung)
- Laufzeit (geplant) 01.01.2018 - 24.12.2023
- Projektleitung Prof. Dr. Thibault Lachat
-
Projektmitarbeitende
Anke Schütze
Prof. Dr. Thibault Lachat - Partner Bundesamt für Umwelt BAFU
- Schlüsselwörter Pflanzenschutzmittel, Wald, Fachbewilligung, Weiterbildung Waldschutzbeauftragte, Beratung
Ausgangslage
Ziel des Projekts ist die Information und die Beratung bezüglich Einsatz von PSM im Wald nach dem aktuellsten Chemikalienrecht, die Koordination der Fachprüfungen zur Erteilung der "Fachbewilligungen Wald" sowie die Umsetzung der Weiterbildungspflicht.
Vorgehen
Koordination der Massnahmen für die Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften zur korrekten Anwendung von PSM im Wald. Information und Beratung des forstlichen Fachpersonals, Forstschutzbeauftragten sowie der Öffentlichkeit. Umsetzung der "Fachbewilligung Wald" mit den Bildungszentren Wald Lyss und Maienfeld und Aktualisierung der Ausbildungsunterlagen. Umsetzung der Weiterbildungspflicht für FB-Inhabende. Vertretung der Interessen des BAFU in Gremien.