Schadenminderungspflicht in der IV
Die BFH untersucht die Wirkungen und Anwendung der Auflagen zur Schadenminderungsfpflicht in der IV.
Steckbrief
- Beteiligte Departemente Soziale Arbeit
- Institut(e) Institut Soziale Sicherheit und Sozialpolitik
- Förderorganisation Andere
- Laufzeit 01.09.2018 - 31.03.2020
- Projektleitung Prof. Dr. Tobias Fritschi
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Projektmitarbeitende
Prof. Dr. Tobias Fritschi
Larissa Luchsinger
Prof. Dr. Pascal Coullery
Prof. Dr. Peter Neuenschwander - Partner Büro Vatter AG
- Schlüsselwörter Invalidenversicherung, Registerdaten, Dossierdaten, Arbeitsintegration
Ausgangslage
Das BSV möchte in Erfahrung bringen, in welchem Umfang und bei welchen Zielgruppen die IV-Stellen das Instrument der Auflage zur Schadenminderung anwenden und welche Wirkungen davon ausgehen.
Vorgehen
Das schweizerische Sozialversicherungsrecht verpflichtet die versicherte Person, alles ihr zumutbare zu unternehmen, um die Dauer und das Ausmass einer Arbeitsunfähigkeit zu verringern. Dieser Grundsatz der Schadenminderungspflicht konkretisiert sich unter anderem darin, dass die IV-Stelle bei der Zusprache einer Leistung der versicherten Person zusätzliche Auflagen machen kann.